Finanzierung
1. Was Pflegeheime kosten
Auszug aus Gesundheitsserver Land Steiermark www.gesundheit.steiermark.at >>
Die Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind grundsätzlich von den HeimbewohnerInnen zu bezahlen. Mindestens 20 % der Pension sowie der 13. und 14. Monatsbezug bleiben dabei jedoch unangetastet. Wenn die Kosten für den Aufenthalt in einer stationären Einrichtung höher sind als die Einkünfte der gepflegten Person, springt die öffentliche Hand in Form einer Zuzahlung aus der Sozialhilfe ein. Dazu muss das ausgewählte Pflegeheim eines von jenen sein, die von der Steiermärkischen Landesregierung nach § 13a Stmk. Sozialhilfegesetz (SHG) anerkannt sind. Dies sind die meisten Heime, bitte klären Sie diesen Punkt trotzdem rechtzeitig.
Um eine Zuzahlung aus der Sozialhilfe erhalten zu können, muss ein entsprechender Antrag bei der Bezirksverwaltungsbehörde gestellt werden. Diese Anträge auf (Rest-)Kostenübernahme liegen bei allen Gemeindeämtern sowie bei der Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Sozialamt der Stadt Graz auf.
Überall dort hilft man Ihnen auch gerne bei der Klärung noch offener Fragen, auch am Sozial- und Pflegetelefon des Landes unter 0800/201010 steht man Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
2. Die unterschiedlichen Tagsätze
für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung, Auszug aus www.gesundheit.steiermark.at >>
2019 gilt als Jahr des Überganges in eine neues Normkostenmodell für Pflegeheime des Landes. Die daraus abgeleiteten Tagsätze sind für einzelne Pflegeheime unterschiedlich, weil sie in der Grundkomponente auch verschiedene Nettoflächen und in der Pflegekompontente die 7 Pflegestufen für die Berechnung heranziehen. Wir empfehlen daher sich entweder auf der Website des Landes aktuell zu informieren oder im Pflegeheim ihrer Wahl konkret nachzufragen. Sie werden dort auch gerne informiert und beraten.
3. Das Pflegegeld
wird für die Unterbringung in einer stationären Einrichtung herangezogen. Auszug aus www.gesundheit.steiermark.at >>
Sollten sie bereits Pflegegeld beziehen, wird dieses zur Finanzierung des Heimplatzes herangezogen – siehe auch Punkt 1. „Was Pflegeheime kosten“. Im hierangeführten Link finden sie die aktuellen Informationen des Landes zum Pflegegeld.
4. Pflegeregress
Auszug aus www.gesundheit.steiermark.at >>
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass ab 1.1.2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben/Erbinnen und Geschenknehmer/Geschenknehmerinnen im Rahmen der Sozialhilfe zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig ist. Alle Informationen dazu finden sie ebenso aktuell auf dem Server des Landes Steiermark.
5. Zuzahlung aus der Sozialhilfe
Auszug aus www.gesundheit.steiermark.at >>
Kann der Pflegeaufenthalt aus dem Einkommen und dem Pflegegeld des Bewohners, dem Unterhalt des Ehepartners und dem verfügbaren Vermögen nicht gedeckt werden, springt die Sozialhilfe des Landes ein. Alle Informationen dazu finden sie ebenso aktuell auf dem Server des Landes Steiermark.
6. Pflegende Angehörige
Informationen zu Zuschüssen zur Kurzzeitpflege www.sozialministeriumservice.at>>